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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Hüpfburgen /Freizeitgeräten der Firma WILHELM Michael und BECKER Claus GbR Mozartstr.36 , 66125 Saarbrücken Dudweiler
Vertragspartner :
Der Vertrag besteht zwischen dem in der Auftragsbestätigung angegeben Mieter (Besteller) und der Firma WILHELM Michael und BECKER Claus GbR Mozartstraße 36 , 66125 Saarbrücken
Vertragsgegenstand :
Gegenstand des Vertages ist das Anmieten der im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung näher bezeichneten Gerät .
Bestimmungsgemäßer Einsatz:
Die Geräte dürfen nur für den vorgesehen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden was vom Mieter garantiert wird . Änderungen an den Geräten sowie das Anbringen von Beschriftungen , Schilder, Aufklebern oder Werbung ist nicht erlaubt. Die Beschaffung von eventuellen erforderlichen Genehmigungen, Anmeldungen oder der Betrieb der Geräte obliegt dem Mieter .
Beaufsichtigung :
Der Mieter ist verpflichtet geeignetes, erwachsenes Betreuungspersonal zu stellen und die Hüpfburg ständig während der Betriebszeit zu Beaufsichtigen . Im Aktionsbereich der Hüpfburg können sich maximal 10 bis 15 Kinder befinden. Alle spitzen Gegenstände, Schuhe, Brillen oder anderweitige gefährliche Artikel dürfen nicht mit auf die Aktionsfläche innerhalb der Hüpfburg mitgenommen werden. Ebenfalls ist jegliches Essen, Trinken und Rauchen innerhalb und in einem Umkreis von 1,50 m der Hüpfburg verboten .
Empfehlenswert ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen . Informieren Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit bei Ihrer Versicherungsgesellschaft. Bei irgendwelchen drohenden Gefahren ist die Hüpfburg außer Betrieb zusetzen und zu sichern. Bei Veranstaltungen die sich über mehrere Tage erstrecken muß der Mieter für eine sichere Verwahrung oder Bewachung der Geräte sorgen.
Haftung :
Für jegliche Schäden, Zerstörung , Diebstahl und die daraus resultierenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang . Ebenso für Unfälle die in seinem Verantwortungsbereich entstehen . Er stellt den Vermieter von Schadenersatzansprüchen, die sich aus der Benutzung der Geräte oder Teilnahme an den Aktionen geben, frei. Sollte bei der Rückgabe die Hüpfburg nicht unmittelbar auf mögliche Schäden untersucht werden können, so entbindet dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung für Schäden aus seinem Verantwortungsbereich zu haften .
Auf-/Abbau:
Zum Be- und Entladen , bzw. Auf- und Abbau stellt der Mieter geeignetes Hilfspersonal zur Verfügung . In der Regel sind dies 2 bis 3 Helfer. Der Abbau und das Ablassen der Luft am Ende der Veranstaltung erfolgt nur in Anwesenheit des Vermieters. Der Mieter stellt eine ebenerdige, waagerechte und gereinigte Fläche ohne scharfkantigen Bodenbelag zur Verfügung . Diese muß dem Gerät auf jeder Seite einen Bewegungsspielraum von min 1,50 m lassen und bei Anlieferung durch das Fahrzeug des Vermieters mit Anhänger erreichbar sein. Der Mieter ist verantwortlich, das der Zeitplan für den Auf – bzw. Abbau sowie An und Abtransport, Reibungslos gewährleistet wird . Wird der Zeitplan von dem Mieter nicht eingehalten, werden weitere Mietkosten berechnet. Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter .
Stromversorgung:
Für das Gebläse wird ein ordnungsgemäßer Schuko- Stromanschluß mit Fehlerstromschutzeinrichtung 230V/16A unmittelbar am Aufstellungsplatz benötigt. Bei einsetzendem Regen ist das Gebläse außer Betrieb zu nehmen oder gegen Nässe geeignet zu schützen .
Verbindlichkeit:
Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen der Auftragsbestätigung für beide Seiten bindend . Bei Terminänderungen (Absagen oder Verschiebungen) durch den Mieter trägt dieser die dem Vermieter entstandenen Kosten, jedoch mindestens 50 % des vereinbarten Mietpreis oder der Mieter sorgt für einen Nachfolgemieter . Bei kurzfristigen Änderungen (weniger als zwei Wochen vor dem ursprünglich gebuchten Veranstaltungstermin) wird der gesamte Mietpreis berechnet .Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne Abzug unmittelbar nach der Veranstaltung
Gültigkeit:
Diese Allgemeine Geschäftsbedingung für die Vermietung von Hüpfburgen gilt jeweils in der neusten Fassung, für alle Geschäftsbeziehung als vereinbart, soweit keine weiteren schriftliche Verträge bestehen, die sie in den einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlangen die entsprechenden Punkte dieser AGB Gültigkeit. Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Bestellers. Als Erfüllungsort gilt D-66125 Saarbrücken, als Gerichtsstand D-66111 Saarbrücken als vereinbart. Sollten einzelne Teile dieser AGB im Einzelfall unwirksam sein so berührt dies nicht die Gültigkeit der Übrigen.
Stand: November 2001
Wilhelm Michael und Becker Claus GbR
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